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Brandschutz-Türen

Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern.

Es wird unterschieden zwischen

  • feuerhemmenden Türen (T30)
  • hochfeuerhemmenden Türen (T60)
  • feuerbeständigen Türen (T90).
  • Diese sind wiederum unterteilt in einflüglige Türen z. B.(T30-1) und zweiflügelige Türen z. b.(T90-2).

 

 

Feuerschutztüren aus Stahl vereinen innovative Ideen, modernes Fertigungs-Knowhowund höchste Verarbeitungsqualität. In neuer Bauart, geprüft nach der neuen EN 1634-1, bieten sie noch mehr Sicherheit und erfüllen heute schon die neuen Europanormen.

Exklusive Designverbesserungen, zeitsparende Montagevorteile und optimierte Komfortmerkmale machen die neuen Feuerschutzabschlüsse zu Vorreitern im Brandschutz.


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