Brandschutz-Türen
Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern.
Es wird unterschieden zwischen
- feuerhemmenden Türen (T30)
- hochfeuerhemmenden Türen (T60)
- feuerbeständigen Türen (T90).
- Diese sind wiederum unterteilt in einflüglige Türen z. B.(T30-1) und zweiflügelige Türen z. b.(T90-2).

Feuerschutztüren aus Stahl vereinen innovative Ideen, modernes Fertigungs-Knowhowund höchste Verarbeitungsqualität. In neuer Bauart, geprüft nach der neuen EN 1634-1, bieten sie noch mehr Sicherheit und erfüllen heute schon die neuen Europanormen.
Exklusive Designverbesserungen, zeitsparende Montagevorteile und optimierte Komfortmerkmale machen die neuen Feuerschutzabschlüsse zu Vorreitern im Brandschutz.




