UVV-Prüfung
Tore unterliegen sicherheitstechnischen Vorschriften. Die Richtlinie BGR 232 für kraftbetätigte Tore und Türen schreibt eine jährliche Prüfung von einem sachkundigem Unternehmen vor. Auch die Arbeitsstättenverordnung nimmt darauf Bezug. Aus diesem Grund ist die Prüfung der Tore im Rahmen der UVV unerlässlich.

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Als fachkundiges Unternehmen für Toranlagen übernehmen wir diese Prüfung für Sie. Tore sollten einmal im Jahr auf einwandfreien betriebssicheren Zustand und die richtige Funktion geprüft werden. Wir führen die UVV-Prüfung im Rahmen der angebotenen Wartung automatisch mit durch. Sorgen Sie durch die Beauftragung der Wartung für eine hohe Betriebssicherheit und eine längere Lebensdauer Ihrer Tore.




