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Typenschild ist Prüfinhalt

Foto: © WERTEC GmbH

Bei jeder Torprüfung muss sich der Prüfer vergewissern, dass ein exaktes Hersteller-Typenschild am Tor angebracht ist. Dieser Sachverhalt gilt auch bei Brand- oder Rauchschutztüren.

Ausgestellt vom Hersteller

Das Typenschild wird bei der Torlieferung vom Hersteller mitgeliefert und angebracht. Dazu ist der Hersteller verpflichtet, denn bei einem kraftbetätigtem Tor handelt es sich um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie. Das Typenschild beinhaltet alle technischen Daten zum Tor und Antrieb und ist damit auch eine Grundlage für die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung. Auch das vom Hersteller vergebene CE-Siegel muss am Tor angebracht sein. Damit erklärt der Hersteller die Konformität aller Komponenten.

Was tun bei Verlust des Typenschildes?

Bei allen Toren, die ab 2005 in Verkehr gebracht wurden muss ein Typenschild vorhanden sein. Fehlt es, so ist dies ein Mangel am Tor und das Tor muss beanstandet werden. Der Betreiber ist zu informieren. Er hat die Pflicht ein neues Typenschild bei seinem Torhersteller zu besorgen und anzubringen. Ist das CE-Zeichen und Typenschild (zum Beispiel wegen Insolvenz des Torherstellers) nicht nachrüstbar, so muss am Tor eine Einzelprüfung durch einen Sachverständigen mit anschließender CE-Kennzeichnung erfolgen.

Lückenlose Dokumentation

Aus diesem Grund ist es von sehr großer Bedeutung, beim Einbau von Toren auf eine lückenlose Dokumentation zu achten. Der Hersteller liefert alle Konformitätsunterlagen zum Tor mit, welche sicher aufbewahrt werden sollten. Dazu gehören Zulassungen, Wartungsanleitungen und auch die Prüfbücher. Wir empfehlen unseren Kunden die Typenschilder auch als digitales Foto zu archivieren. So kann bei Verlust des Typenschildes unter Angabe der Seriennummer am schnellsten Ersatz beim Hersteller oder Fachhandel angefordert werden.