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EN 12445:2000 fordert Schließkraftmessung

Foto: © WERTEC GmbH

Im Punkt 5 der EN 12445:2000 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Prüfverfahren) ist die Messung der Schließkräfte gefordert und auch das Verfahren genau beschrieben. Das bedeutet, für alle neu eingebauten Tore muss eine Schließkraftmessung durchgeführt werden. Die Messungen sind mit einem kalibrierten Messgerät durchzuführen.

ASR A1.7 fordert Schließkraftmessung

Auch die ASR A1.7 (technische Regeln für Arbeitsstätten > Türen und Tore < forder die Kraftprüfung:

„Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.“

Messpunkte beim Sektionaltor

Bei Sektionaltore müssen die Schließkräfte in drei Öffnungshöhen des Tores durchgeführt werden:

  • Tor ist 50 mm geöffnet
  • Tor ist 300 mm geöffnet
  • Tor ist 2500 mm geöffnet (wenn das Tor höher als 2.500 mm ist, sonst 300 mm unterhalb der völlig geöffneten Stellung)

Die Messungen müssen jeweils an drei Stellen an der Schließkante erfolgen:

  • mittig
  • 200 mm von der rechten Zarge entfernt
  • 200 mm von der linken Zarge entfernt

Jede Messung muss dreimal ausgeführt werden. Aus den 3 Einzelmessungen ist ein Mittelwert zu bilden. Es ergeben sich damit 27 Einzelmessungen pro Tor.

zulässige Maximalkräfte und Protokollierung

Die EN 12453:2000 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Anforderungen) legt im Anhang A die zulässigen Werte für die Kraftbegrenzung fest. Beim Sektionaltor dürfen die zulässigen dynamischen Kräfte zwischen Schließkante und Gegenschließkante 400 N nicht übersteigen. Die zulässige statische Kraft nach Stillstand oder Reversieren des Tores darf nach einer Gesamtdauer von maximal 5 Sekunden nicht größer als 25 N betragen.

Diese einzelnen Messreihen werden elektronisch gespeichert und über eine PC-Schnittstelle ausgelesen. Das angefertigte Protokoll ist Bestandteil der Inbetriebnahme und wird mit dem Betriebsbuch übergeben.

Ausnahmen

Folgende Tore sind aufgrund der aktuellen Sicherheits-Richtlinien von der Messung ausgenommen:

  • Tore, die in Totmannsteuerung laufen
  • Tore mit vorauseilender Lichtschranke
  • Tore mit Lichtgitter